EU Pflanzenpass - was ist das?
Der Pflanzenpass wurde eingeführt um die Herkunft von Pflanzen besser nachweisen zu können und um zu garantieren, dass der Kunde nicht bei einem nicht registrierten Händler kauft.Innerhalb der EU ist der Pflanzenpass seit 2020 verpflichtend beim Verkauf von Pflanzen an Privatpersonen. Wird eine Pflanze ohne Pflanzenpass verschickt bzw. verkauft, kann das zu hohen Strafen für den Verkäufer führen wenn durch eine Stichprobe ein solcher Fall bekannt wird bzw. wenn er durch einen Kunden zur Anzeige gebracht wird.
Der Pflanzenpass muss vom jeweiligen Händler bei der entsprechenden Registrierungsbehörde des Bundeslandes bzw. Landes beantragt werden. Dazu benötigt der Händler natürlich die entsprechenden Möglichkeiten die angebotenen Pflanzen zu lagern und während der Lagerzeit natürlich auch zu pflegen. Im Normalfall erfolgt eine persönliche Prüfung durch einen Vertreter der Behörde (bei uns war diese im Juni 2020).
ACHTEN Sie als Kunde immer darauf, dass sie beim Kauf von Pflanzen immer ein Pflanzenpass am Topf angebracht ist.
Unsere Pflanzen verfügen alle über einen EU Pflanzenpass und wir sind damit berechtigt unsere Pflanzen innerhalb der EU in alle EU Mitgliedsstaaten zu verkaufen.
Damit garantieren wir auch unseren hohen Qualitätsstandard!
Bedeutung der Angaben
A Lateinischer Name der Pflanze ggfls. mit genauer Sortenangabe
B Pflanzenpassnummer des Händlers, von dem die Pflanze gekauft wurde
C Nummer zur Rückverfolgung der Pflanze (oft Charge oder Lieferscheinnummer)
D Ursprungsland der Ware
zusätzlich kann ein QR Code vorhanden sein, der dann auf die Homepage des Händlers oder auf weitere Informationen verweist.